Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Compass Group Deutschland GmbH; Hofmann-Menü Holdings GmbH - BWB/Z-6425 | Bundeswettbewerbsbehörde

Compass Group Deutschland GmbH; Hofmann-Menü Holdings GmbH

BWB/Z-6425

15.11.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 10.11.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Compass Group Deutschland GmbH, Deutschland, eine (indirekte) Tochtergesellschaft der Compass Group PLC, England, beabsichtigt, 100% der Anteile und Stimmrechte an und die alleinige Kontrolle über die Hofmann-Menü Holdings GmbH, Deutschland, von Starfrost S.à r.l., Luxemburg, zu erwerben.

Betroffener Geschäftszweig: I - Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.12.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.12.2023 weggefallen.

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