Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

AURELIUS Investment Lux One S.à r.l.; Natura (Brasil) International B.V. - BWB/Z-6424 | Bundeswettbewerbsbehörde

AURELIUS Investment Lux One S.à r.l.; Natura (Brasil) International B.V.

BWB/Z-6424

14.11.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 14.11.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

AURELIUS Investment Lux One S.à r.l. Luxemburg, beabsichtigt, indirekt über eine 100% Tochtergesellschaft, alle Anteile und alleinige Kontrolle über Natura (Brasil) International B.V., Niederlande, und deren 100% Tochtergesellschaft The Body Shop International Limited, Vereinigtes Königreich, zu erwerben.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 12.12.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 13.12.2023 weggefallen.

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