Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

AlpInvest Partners B.V.; The Goldman Sachs Group, Inc.; Leonard Green & Partners, L.P; Troon Golf, LLC - BWB/Z-6422 | Bundeswettbewerbsbehörde

AlpInvest Partners B.V.; The Goldman Sachs Group, Inc.; Leonard Green & Partners, L.P; Troon Golf, LLC

BWB/Z-6422

09.11.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 08.11.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Investmentfonds oder Beteiligungskonten, die von AlpInvest Partners B.V. (Niederlande) verwaltet oder beraten werden, beabsichtigen eine direkte Beteiligung von mehr als 25 % zu erwerben, während The Goldman Sachs Group, Inc. (USA) beabsichtigt, indirekt eine Beteiligung von mindestens 25 % an Green Equity Investors CF III-C, L.P. und Green Equity Investors Side CF III-C, L.P. (zusammen die "Continuation Funds") zu erwerben, einem von verbundenen Unternehmen von Leonard Green & Partners, L.P. verwalteten und kontrollierten Fonds. 
Betroffener Geschäftszweig: Fitnesszentren,  Erbringung von sonstigen Dienstleistungen des Sports. 

Betroffener Geschäftszweig: R - Kunst, Unterhaltung und Erholung

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 06.12.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 07.12.2023 weggefallen.

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