Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Spring Luxembourg Holdings S.à r.l.; Orkla Food Ingredients AS - BWB/Z-6419 | Bundeswettbewerbsbehörde

Spring Luxembourg Holdings S.à r.l.; Orkla Food Ingredients AS

BWB/Z-6419

08.11.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 08.11.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Spring Luxembourg Holdings S.à r.l., Luxemburg, beabsichtigt, eine nicht kontrollie-rende Beteiligung iHv mehr als 25% an Orkla Food Ingredients AS, Norwegen, zu erwerben. 

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 06.12.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 07.12.2023 weggefallen.

zurück zur Übersicht