Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Talentis International Construction Investments Kft; Lukavac Cement d.o.o. - BWB/Z-6418 | Bundeswettbewerbsbehörde

Talentis International Construction Investments Kft; Lukavac Cement d.o.o.

BWB/Z-6418

07.11.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 07.11.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die geplante Transaktion besteht aus dem Erwerb von 100% der Anteile und damit der alleinigen Kontrolle über Lukavac Cement d.o.o., ihre hundertprozentigen Tochtergesellschaften und 50%-ige Beteiligung an RK Vijenac d.o.o. durch Talentis International Construction Investments Kft, die zu der von Herrn Lőrinc Mészáros allein kontrollierten Mészáros Gruppe gehört. 

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 05.12.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 06.12.2023 weggefallen.

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