Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
TotalEnergies E&P Norge AS; Luna Carbon Storage ANS
BWB/Z-6417
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 07.11.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
TotalEnergies E&P Norge AS beabsichtigt, 40% der Anteile an und gemeinsame Kontrolle über Luna Carbon Storage ANS, Norwegen, und der damit verbundenen Beteiligung an der Explorationslizenz EXL 004 für die CO2 Speicherung auf dem norwegischen Festlandsockel zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: D - Energieversorgung M - Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 05.12.2023.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 06.12.2023 weggefallen.