Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Villeroy & Boch AG; Ideal Standard MENA Midco Limited - BWB/Z-6416 | Bundeswettbewerbsbehörde

Villeroy & Boch AG; Ideal Standard MENA Midco Limited

BWB/Z-6416

07.11.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 07.11.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Villeroy & Boch AG, Deutschland, beabsichtigt, indirekt jeweils 100% der Anteile an und die alleinige Kontrolle über Ideal Standard MENA Midco Limited, Gibraltar, Ideal Standard International N.V., Belgien, Ideal Standard Holdings (BC) Italy S.r.l., Italien, sowie der Ideal Standard Holdings (BC) Germany GmbH, Deutschland, von Ideal Standard International S.A. (Luxembourg), Luxemburg, Ideal Standard International Holdings S.à.r.l. (Luxembourg), Luxemburg, und Ideal Standard International (German Holdco) S.à.r.l. (Luxembourg), Luxemburg, zu erwerben. 

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 05.12.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 06.12.2023 weggefallen.

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