Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Verdane Capital XI Investments AB; HQ Equita GmbH - BWB/Z-6415 | Bundeswettbewerbsbehörde

Verdane Capital XI Investments AB; HQ Equita GmbH

BWB/Z-6415

06.11.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 03.11.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Verdane Capital XI Investments AB, Schweden, beabsichtigt, indirekt mittels eines eigens für die Transaktion gegründeten Erwerbsvehikels, die alleinige Kontrolle über und 100 % der Anteile an der HQ Equita GmbH, Deutschland, sowie alleinige Kontrolle über und 46 % der Kommanditanteile an der HQ Equita Beteiligungen V GmbH & Co. KG, Deutschland, zu erwerben. 

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 01.12.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 02.12.2023 weggefallen.

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