Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
I.K. Hofmann GmbH; CARPE DIEM Austrian Operarius GmbH
BWB/Z-6412
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 23.10.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
I.K. Hofmann GmbH beabsichtigt (unmittelbar) 75 % der Anteile an der CARPE DIEM Austrian Operarius GmbH zu erwerben.
Vom Zusammenschlussvorhaben ist der Geschäftszweig der Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften (ÖNACE N 78) betroffen.
Betroffener Geschäftszweig: N - Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.11.2023.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.11.2023 weggefallen.