Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

NV IT und Projektentwicklung GmbH; VI-Engineers Bautrager GmbH & Co KG - BWB/Z-6411 | Bundeswettbewerbsbehörde

NV IT und Projektentwicklung GmbH; VI-Engineers Bautrager GmbH & Co KG

BWB/Z-6411

20.10.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 20.10.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die NV IT und Projektentwicklung GmbH („NV IT“) ist an der VI-Engineers Bautrager GmbH & Co KG(„VI-Engineers Bautrager“) sowie an deren Komplementarin, der VI-Engineers Development GmbH („VI-Engineers Development“ , beide zusammen gemeinsam mit ihren Beteiligungen „Zielunternehmen“) derzeit mit 74% beteiligt.

Der beabsichtigte Zusammenschluss besteht in der Ubernahme der restlichen Anteile der RodeoX an den Zielunternehmen durch die NV IT. Durch das gegenstandliche ZusammenschIussvorhaben sollendie Anteile der Verkauferin dergestalt auf die NV IT Obertragen werden, dass die NV IT an denZielunternehmen eine Beteiligung von 100 % halt und die RodeoX als Gesetlschafterin der Zielunternehmen ausscheidet.

Betroffener Geschäftszweig: L - Grundstücks- und Wohnungswesen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.11.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.11.2023 weggefallen.

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