Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
LOMOTEX GmbH & Co. KG; Dyckhoff GmbH; Weber Frottier GmbH
BWB/Z-6406
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 12.10.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
LOMOTEX GmbH & Co. KG beabsichtigt 100 % der Anteile an und die alleinige Kontrolle über Dyckhoff GmbH und Weber Frottier GmbH, alle Deutschland, zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.11.2023.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.11.2023 weggefallen.