Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
TE Connectivity Ltd; Schaffner Holding AG
BWB/Z-6405
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 10.10.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die Tyco Electronics (Schweiz) Holding II GmbH (Schaffhausen/Schweiz), eine 100% Tochtergesellschaft der TE Connectivity Ltd. (Schaffhausen/Schweiz), beabsichtigt, über ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot für alle sich im Publikumsbesitz befindlichen Aktien der Schaffner Holding AG (Luterbach/Schweiz) sämtliche Aktien und die alleinige Kontrolle über Schaffner Holding AG zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft elektronische Filterprodukte.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 07.11.2023.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 08.11.2023 weggefallen.