Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Invest Unternehmensbeteiligungs Aktiengesellschaft; HP Anhänger GmbH
BWB/Z-6401
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 06.10.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Mittelbarer Erwerb von (durchgerechnet) 36,54 % der Anteile an HP Anhänger GmbH durch Invest Unternehmensbeteiligungs Aktiengesellschaft und gemeinsamer Kontrolle über HP Anhänger GmbH durch Invest Unternehmensbeteiligungs Aktiengesellschaft und Herwig Pongratz.
Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 03.11.2023.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 04.11.2023 weggefallen.