Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Kaprain Chemical Ltd.; Synthesia, a.s. - BWB/Z-6398 | Bundeswettbewerbsbehörde

Kaprain Chemical Ltd.; Synthesia, a.s.

BWB/Z-6398

05.10.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 04.10.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Kaprain Chemical Ltd., Zypern, eine 100%-ige Tochtergesellschaft der Kaprain Holdings Ltd., Zypern, beabsichtigt, 100% der Anteile an und die alleinige Kontrolle über Synthesia, a.s., Tschechische Republik, von Agrofert, a.s., Tschechische Republick, zu erwerben. Betroffener Geschäftszweig: C 20.1 Herstellung von chemischen Grundstoffen, Düngemitteln und Stickstoffverbindungen, Kunststoffen in Primärformen und synthetischem Kautschuk in Primärformen

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.11.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 03.11.2023 weggefallen.

zurück zur Übersicht