Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Husarich GmbH; MB Beteiligungs GmbH - BWB/Z-6397 | Bundeswettbewerbsbehörde

Husarich GmbH; MB Beteiligungs GmbH

BWB/Z-6397

02.10.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 02.10.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

MB Beteiligungs GmbH (Deutschland) beabsichtigt, sämtliche Anteile an und die alleinige Kontrolle über Husarich GmbH (Deutschland), einem Importeur und Großhändler von Gewürzen und Kräutern, zu erwerben.

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.10.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 31.10.2023 weggefallen.

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