Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Erste Group Bank AG; DIE ERSTE österreichische Spar-Casse Privatstiftung
BWB/Z-6396
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 29.09.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Rückkauf und nachfolgende Einziehung eigener Aktien durch Erste Group Bank AG, Wien, wodurch der Anteil von DIE ERSTE österreichische Spar-Casse Privatstiftung, Wien, an Erste Group Bank AG unter Berücksichtigung ua der von ihr abgeschlossenen Syndikatsverträge die Anteilsschwelle des § 7 Abs 1 Z 3 KartG erreicht bzw überschreitet.
K - TELEKOMMUNIKATION, SOFTWAREENTWICKLUNG, IT-BERATUNG UND ERBRINGUNG SONSTIGER DIENSTLEISTUNGEN DER INFORMATIONSTECHNOLOGIE UND DER COMPUTERINFRASTRUKTUR
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.10.2023.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.10.2023 weggefallen.