Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Dürr AG; teamtechnik Maschine und Anlage GmbH
BWB/Z-6394
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 26.09.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Dürr AG, Bietigheim-Bissingen,Deutschland, beabsichtigt, seine Beteiligung an der teamtechnik Maschine und Anlage GmbH, Freiberg (Neckar), Deutschand, von 75% auf 100% zu erhölhen und damit alleinige Kontrolle am Zielunternehmen zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 24.10.2023.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 25.10.2023 weggefallen.