Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Dürr AG; teamtechnik Maschine und Anlage GmbH - BWB/Z-6394 | Bundeswettbewerbsbehörde

Dürr AG; teamtechnik Maschine und Anlage GmbH

BWB/Z-6394

26.09.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 26.09.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Dürr AG, Bietigheim-Bissingen,Deutschland, beabsichtigt, seine Beteiligung an der teamtechnik Maschine und Anlage GmbH, Freiberg (Neckar), Deutschand, von 75% auf 100% zu erhölhen und damit alleinige Kontrolle am Zielunternehmen zu erwerben.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 24.10.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 25.10.2023 weggefallen.

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