Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Ramboll Deutschland GmbH; WIEN ENERGIE GmbH - BWB/Z-6393 | Bundeswettbewerbsbehörde

Ramboll Deutschland GmbH; WIEN ENERGIE GmbH

BWB/Z-6393

26.09.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 26.09.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Ramboll Deutschland GmbH, Hamburg, Deutschland, und WIEN ENERGIE GmbH, Wien, Österreich, beabsichtigt die Gründung eines Nichtvollfunktions-Gemeinschaftsunternehmens für technische Planungs-, Projektierungs- und Ingenieurdienstleistungen, wobei Raboll bestimmte Vermögenswerte (Schlüsselmitarbeiter und Know-How) auf das Gemeinschaftsunternehmen übertragen wird. 

Betroffener Geschäftszweig: M - Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 24.10.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 25.10.2023 weggefallen.

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