Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Schmitz Cargobull Aktiengesellschaft; Berger Fahrzeugtechnik Ges.m.b.H. - BWB/Z-6392 | Bundeswettbewerbsbehörde

Schmitz Cargobull Aktiengesellschaft; Berger Fahrzeugtechnik Ges.m.b.H.

BWB/Z-6392

25.09.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 25.09.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Schmitz Cargobull Aktiengesellschaft, Deutschland, beabsichtigt den Erwerb von 49% der Anteile an und damit verbunden gemeinsamer Kontrolle über die Berger Fahrzeugtechnik Ges.m.b.H, Österreich.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 23.10.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 24.10.2023 weggefallen.

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