Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Medien Union GmbH; Hölzel Verlag GmbH
BWB/Z-6391
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 22.09.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die Medien Union GmbH Wien, Österreich, eine Konzerngesellschaft der Medien Union GmbH Ludwigshafen, Deutschland, beabsichtigt, sämtliche Anteile an der - und damit die alleinige Kontrolle über die - Hölzel Verlag GmbH, Österreich, zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.10.2023.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.10.2023 weggefallen.