Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Lundbeckfond Invest A/S; Ellab A/S; Novo Holdings A/S - BWB/Z-6389 | Bundeswettbewerbsbehörde

Lundbeckfond Invest A/S; Ellab A/S; Novo Holdings A/S

BWB/Z-6389

22.09.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 22.09.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Lundbeckfond Invest A/S (Dänemark) beabsichtigt, (mittelbar) eine nicht-kontrollierende Beteiligung von 35% an Ellab A/S (Dänemark) von Novo Holdings A/S (Dänemark), welche zurzeit mehr als 99% der Anteile hält, zu erwerben.   

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.10.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.10.2023 weggefallen.

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