Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Medlog S.A.; IF Invest South GmbH; Yellow2Rail GmbH; peRail GmbH; anRail GmbH; saRail GmbH - BWB/Z-6387 | Bundeswettbewerbsbehörde

Medlog S.A.; IF Invest South GmbH; Yellow2Rail GmbH; peRail GmbH; anRail GmbH; saRail GmbH

BWB/Z-6387

22.09.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 21.09.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb einer Beteiligung im Ausmaß von 50% und somit von gemeinsamer Kontrolle durch die Medlog S.A., Schweiz, eine (indirekte) 100-ige Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company Holding S.A. an der Yellow2Rail GmbH, Österreich, einer (zukünftig) indirekten Tochtergesellschaft der peRail GmbH (wirtschaftlicher Eigentümer: Dipl.Ing. Peter Wanek-Pusset), anRail GmbH (wirtschaftliche Eigentümerin: Mag. Antonella Wanek) und saRail GmbH (wirtschaftliche Eigentümerin: Sara Wanek, BA BSc MA) und Einbringung von Rollmaterial in die Yellow2Rail GmbH durch indirekte Tochtergesellschaften der peRail GmbH, anRail GmbH und saRail GmbH.  

Betroffener Geschäftszweig: H - Verkehr und Lagerei

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.10.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.10.2023 weggefallen.

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