Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Investmentgesellschaft TJC LP; DELRIN Holding, Inc.
BWB/Z-6385
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 21.09.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die Investmentgesellschaft TJC LP (USA) beabsichtigt, indirekt über Derby Buyer LLC (USA) mehr als 80% der Anteile an und die alleinige Kontrolle über DELRIN Holding, Inc. (USA) ein-schließlich ihrer Tochtergesellschaften, einer Geschäftssparte von DuPont de Nemours, Inc. (USA), zu erwerben.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung von polymerchemischen Materialien.
Betroffener Geschäftsbereich: C.20.1 – Herstellung von chemischen Grundstoffen, Düngemitteln und Stickstoffverbindungen, Kunststoffen in Primärformen und synthetischem Kautschuk in Primärformen
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.10.2023.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.10.2023 weggefallen.