Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Excelitas Technologies Corp.; Heraeus Noblelight GmbH - BWB/Z-6383 | Bundeswettbewerbsbehörde

Excelitas Technologies Corp.; Heraeus Noblelight GmbH

BWB/Z-6383

20.09.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 19.09.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Excelitas Technologies Corp., USA, beabsichtigt den Erwerb aller Anteile an und alleinige Kontrolle über Heraeus Noblelight GmbH, Deutschland, Heraeus Noblelight Ltd, Vereinigtes Königreich, Heraeus Noblelight America LLC, USA, Heraeus Noble-light (Shenyang) Ltd., China, und Heraeus Noblelight Japan K.K, Japan, sowie Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Vertragsbeziehungen und Mitarbeiter, die sich ausschließlich oder überwiegend auf das Zielgeschäft beziehen. 

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.10.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.10.2023 weggefallen.

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