Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

RAIFFEISENLANDESBANK NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG; Raiffeisen Bank International AG - BWB/Z-6381 | Bundeswettbewerbsbehörde

RAIFFEISENLANDESBANK NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG; Raiffeisen Bank International AG

BWB/Z-6381

19.09.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 19.09.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

RAIFFEISENLANDESBANK NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG hält derzeit rund 24,46% der Anteile an Raiffeisen Bank International AG. Mit Organbeschlüssen vom 22.08.2023/31.08.2023 wurde der Zukauf weiterer Aktien zur Erreichung eines nicht-kontrollierenden Beteiligungsgrades von über 25% an Raiffeisen Bank International AG beschlossen.  

Die geplante Transaktion betrifft den Erwerb von Anteilen an Raiffeisen Bank International AG, wodurch ein nicht-kontrollierender Beteiligungsgrad von 25% an RBI überschritten wird. 

Betroffener Geschäftszweig: K - Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.10.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.10.2023 weggefallen.

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