Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
SAP SE; LeanIX GmbH
BWB/Z-6368
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 08.09.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
SAP SE (Walldorf/Deutschland) beabsichtigt, alle Geschäftsanteile an und die alleinige Kontrolle über die LeanIX GmbH (Bonn/Deutschland) und deren Tochtergesell-schaften zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Softwarelösungen für den Bereich Enterprise Architecture Management.
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Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 06.10.2023.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 07.10.2023 weggefallen.