Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

FerrAl United GmbH; SCHÖNEWEISS & CO GmbH - BWB/Z-6366 | Bundeswettbewerbsbehörde

FerrAl United GmbH; SCHÖNEWEISS & CO GmbH

BWB/Z-6366

11.09.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 08.09.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

FerrAl United GmbH, Deutschland, eine 100%ige Tochtergesellschaft der Mutares SE & Co. KGaA, Deutschland, beabsichtigt 100% der Anteile an und die alleinige Kontrolle über die SCHÖNEWEISS & CO GmbH, Deutschland, die Gesenkschmiede Schneider GmbH, Deutschland, die Falkenroth Umformtechnik GmbH, Deutschland, und die Jeco-Jellinghaus GmbH, Deutschland, zu erwerben.  Die Transaktion betrifft den Markt für die Herstellung von Fahrwerksteilen, Lenkungsteilen, Motorenteilen, Getriebeteilen sowie Teilen für den allgemeinen Maschinenbau. 

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 06.10.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 07.10.2023 weggefallen.

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