Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Altor Fund Manager AB; Marshall Group AB (publ) - BWB/Z-6359 | Bundeswettbewerbsbehörde

Altor Fund Manager AB; Marshall Group AB (publ)

BWB/Z-6359

01.09.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 01.09.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Altor Fund VI, ein Private-Equity-Fonds, der von Altor Fund Manager AB (Stockholm / Schweden) verwaltet wird, beabsichtigt, eine nicht-kontrollierende Minderheitsbeteiligung von mehr als 25% der Anteile und Stimmrechte an Marshall Group AB (publ) (Stockholm / Schweden) zu erwerben. 

Betroffener Geschäftszweig: R - Kunst, Unterhaltung und Erholung

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.09.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 02.10.2023 weggefallen.

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