Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Topsoe Project Investment AS; Sasol Investment Company (Pty) Limited - BWB/Z-6358 | Bundeswettbewerbsbehörde

Topsoe Project Investment AS; Sasol Investment Company (Pty) Limited

BWB/Z-6358

01.09.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 01.09.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Topsoe Project Investment A/S, Dänemark, und Sasol Investment Company (Pty) Limited, Südafrika, beabsichtigen die Gründung zweier Gemeinschaftsunternehmen, an denen beide Unternehmen 50% des Gesellschaftskapitals und der damit verbundenen Rechte halten werden. 

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.09.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 02.10.2023 weggefallen.

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