Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Gebrüder Haider & Söhne GmbH; AWW-Asphaltmischwerk Wölbling Gesellschaft m.b.H. - BWB/Z-6356 | Bundeswettbewerbsbehörde

Gebrüder Haider & Söhne GmbH; AWW-Asphaltmischwerk Wölbling Gesellschaft m.b.H.

BWB/Z-6356

30.08.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 29.08.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von 50% der Anteile an sowie gemeinsamer Kontrolle an der AWW-Asphaltmischwerk Wölbling Gesellschaft m.b.H. mit Sitz in Linz durch die Gebrüder Haider & Söhne GmbH, mit Sitz in Großraming.  

Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von sonstigen Erzeugnissen aus nichtmetallischen Mineralien a.n.g. 

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 26.09.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 27.09.2023 weggefallen.

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