Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Theramex HQ UK Limited; bestimmte Rechte, Vermögenswerte und Titel zur Vermarktung von Duphaston und Femoston, von Viatris Inc., USA - BWB/Z-6354 | Bundeswettbewerbsbehörde

Theramex HQ UK Limited; bestimmte Rechte, Vermögenswerte und Titel zur Vermarktung von Duphaston und Femoston, von Viatris Inc., USA

BWB/Z-6354

28.08.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 25.08.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Theramex HQ UK Limited, Vereinigtes Königreich, beabsichtigt, bestimmte Rechte, Vermögenswerte und Titel zur Vermarktung von Duphaston und Femoston, von Viatris Inc., USA, zu erwerben.  

Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 22.09.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Die Entscheidung der Amtsparteien keinen Prüfungsantrag zu stellen, bergündet sich durch eine umfassende Marktuntersuchung, Gesprächen mit Marktteilnehmern, sowie anderen Wettbewerbsbehörden und die Analyse zweier Studien.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 23.09.2023 weggefallen.

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