Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Exyte GmbH; INTEGA Innovative Technologie für Gase und Anlagenbau GmbH
BWB/Z-6353
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 28.08.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Exyte GmbH (Deutschland) beabsichtigt sämtliche Geschäftsanteile an und somit alleinige Kontrolle über INTEGA Innovative Technologie für Gase und Anlagenbau GmbH (Deutschland) zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Sonstiger Tiefbau a.n.g.
Betroffener Geschäftszweig: F - Baugewerbe/Bau
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 25.09.2023.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.09.2023 weggefallen.