Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

efko CEE Holding GmbH; Feinkosterzeugung Rudolf und Susanne Aichinger Gesellschaft m.b.H. - BWB/Z-6350 | Bundeswettbewerbsbehörde

efko CEE Holding GmbH; Feinkosterzeugung Rudolf und Susanne Aichinger Gesellschaft m.b.H.

BWB/Z-6350

24.08.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 23.08.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

efko CEE-Holding GmbH beabsichtigt den unmittelbaren Erwerb von 100 % der Anteile an und der alleinigen Kontrolle über die Feinkosterzeugung Rudolf und Susanne Aichinger Gesellschaft m.b.H. 

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Verarbeitung und den Vertrieb von Lebensmitteln an den nationalen und internationalen Lebensmitteleinzelhandel.  

Betroffener Geschäftszweig: Fleischverarbeitung, Herstellung von sonstigen Nahrungsmitteln a.n.g.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.09.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.09.2023 weggefallen.

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