Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Fude + Serrahn Milchprodukte GmbH & Co. KG; Allerstedter Käserei GmbH - BWB/Z-6349 | Bundeswettbewerbsbehörde

Fude + Serrahn Milchprodukte GmbH & Co. KG; Allerstedter Käserei GmbH

BWB/Z-6349

23.08.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 22.08.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Fude + Serrahn Milchprodukte GmbH & Co. KG (Deutschland) beabsichtigt, ihre bestehende mitkontrollierende Beteiligung im Ausmaß von 50 % der Anteile an Allerstedter Käserei GmbH (Deutschland) durch Erwerb von weiteren 50 % der Anteile auf 100 % zu erhöhen. Nach Durchführung des Zusammenschlusses wird Fude + Serrahn Milchprodukte GmbH & Co. KG somit alleinige Kontrolle über Allerstedter Käserei GmbH ausüben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung und den Vertrieb von Käse.
Betroffener Geschäftszweig: Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.09.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.09.2023 weggefallen.

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