Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Keesing Media Group B.V.; Infopress Group SA - BWB/Z-6347 | Bundeswettbewerbsbehörde

Keesing Media Group B.V.; Infopress Group SA

BWB/Z-6347

21.08.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 18.08.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Keesing Media Group B.V, Niederlande beabsichtigt, alle Anteile und damit die alleinige Kontrolle über Infopress Group S.A., Rumänien zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Druckerzeugnissen; Vervielfältigung vonbespielten Ton-, Bild- und Datenträgern; Druckerei und Erbringung von Dienstleistungen für die Druckerei.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 15.09.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 16.09.2023 weggefallen.

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