Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

RHI Magnesita N.V.; P-D Group - BWB/Z-6346 | Bundeswettbewerbsbehörde

RHI Magnesita N.V.; P-D Group

BWB/Z-6346

16.08.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 16.08.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

RHI Magnesita N.V. (Österreich & Niederlande) beabsichtigt, (indirekt) alle Anteile an und alleinige Kontrolle über P-D Refractories GmbH (Deutschland), 86,79% der Anteile an und alleinige Kontrolle über P-D Refractories CZ a.s (Tschechische Republik) sowie die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten betreffend das Feuerfestgeschäft der Produktionsstätte der P-D Industriegesellschaft mbH (Deutschland) in Wetro, Deutschland, von P-D Management Industries-Technologies GmbH (Deutschland), JPD Stiftung (Deutschland) und P-D Industriegesellschaft mbH (Deutschland) zu erwerben. 

Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von feuerfesten keramischen Werkstoffen und Waren. 

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 13.09.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 14.09.2023 weggefallen.

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