Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Epta S.p.A.; Viessmann Refrigeration Solutions GmbH; Viessmann Refrigeration Solutions Deutschland GmbH; Viessmann Kältetechnik Ost GmbH; Epta Deutschland GmbH; Epta Polska sp - BWB/Z-6344 | Bundeswettbewerbsbehörde

Epta S.p.A.; Viessmann Refrigeration Solutions GmbH; Viessmann Refrigeration Solutions Deutschland GmbH; Viessmann Kältetechnik Ost GmbH; Epta Deutschland GmbH; Epta Polska sp

BWB/Z-6344

14.08.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 11.08.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Epta S.p.A. (Italien) beabsichtigt, 70% und Viessmann Refrigeration Solutions GmbH (Deutschland) beabsichtigt 30% der Anteile an einem neu gegründeten Unternehmen zu erwerben, in welchem (i) die Anteile von Viessmann Refrigeration Solutions Deutschland GmbH und Viessmann Kältetechnik Ost GmbH (beide Deutschland) sowie (ii) die Anteile von Epta Deutschland GmbH (Deutschland), Epta Polska sp. z o.o. (Polen), Epta Suomi Oy (Finnland), Knudsen Køling A/S (Dänemark) und Epta Norway AS (Norwegen) eingebracht werden. 

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.09.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.09.2023 weggefallen.

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