Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

BBA Capitalpartners GmbH & Co. KG; Athos KG; Bitburger Holding GmbH; Schülke & Mayr GmbH - BWB/Z-6342 | Bundeswettbewerbsbehörde

BBA Capitalpartners GmbH & Co. KG; Athos KG; Bitburger Holding GmbH; Schülke & Mayr GmbH

BWB/Z-6342

11.08.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 11.08.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

 BBA Capitalpartners GmbH & Co KG ("BBA"), Athos KG ("Athos") und Bitburger Holding GmbH ("Bitburger") beabsichtigen, gemeinsam 100 % der Anteile an Schülke Topco GmbH und damit indirekt an Schülke & Mayr GmbH (zusammen mit allen Tochterunternehmen "Schülke"), zu erwerben. BBA beabsichtigt, ca 17 % der Anteile an und alleinige Kontrolle über Schülke zu erwerben, Athos beabsichtigt den nichtkontrollierenden Erwerb von ca 48 % der Anteile und Bitburger den nichtkontrollierenden Erwerb von ca 36 % der Anteile an Schülke.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.09.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.09.2023 weggefallen.

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