Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

ELANTAS GmbH; Von Roll Holding AG - BWB/Z-6341 | Bundeswettbewerbsbehörde

ELANTAS GmbH; Von Roll Holding AG

BWB/Z-6341

11.08.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 11.08.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

ELANTAS GmbH, Deutschland, beabsichtigt, sämtliche Aktien an und die alleinige Kontrolle über Von Roll Holding AG, Schweiz, zu erwerben.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 22.09.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Die Anmelderin hat am 05.09.2023 gemäß § 11 Abs. 1a KartG die Verlängerung der Frist zur Stellung eines Prüfungsantrages um zwei Wochen beantragt. Mit dem fristgerecht zugestellten Antrag verlängert sich die Frist zur Stellung eines Prüfungsantrages durch die Amtsparteien um zwei Wochen. Somit endet die Frist am 22. September 2023.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 23.09.2023 weggefallen.

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