Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

eleven teamsports GmbH; 11teamsports AT GmbH - BWB/Z-6338 | Bundeswettbewerbsbehörde

eleven teamsports GmbH; 11teamsports AT GmbH

BWB/Z-6338

04.08.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 03.08.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb einer Beteiligung im Ausmaß von 49 % und somit (unter Berücksichtigung der bisherigen Beteiligung in Höhe von 51 %) Erwerb von alleiniger Kontrolle an der 11teamsports AT GmbH, Österreich, durch die eleven teamsports GmbH, Deutschland, direkte Tochtergesellschaft der JCK Holding GmbH Textil KG, Deutschland.  

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 31.08.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 01.09.2023 weggefallen.

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