Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Obermayr Holzkonstruktionen GesmbH; Obermayr Dach+Fassade GmbH; grünraum GmbH; Johann Obermayr Gesellschaft m.b.H. & Co KG; STRABAG AG - BWB/Z-6333 | Bundeswettbewerbsbehörde

Obermayr Holzkonstruktionen GesmbH; Obermayr Dach+Fassade GmbH; grünraum GmbH; Johann Obermayr Gesellschaft m.b.H. & Co KG; STRABAG AG

BWB/Z-6333

28.07.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 28.07.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Das angemeldete Vorhaben betrifft den geplanten Erwerb von 100% der Anteile an der Obermayr Holzkonstruktionen GesmbH, Obermayr Dach + Fassade GmbH und grünraum GmbH durch STRABAG AG, Österreich sowie den geplanten Erwerb des Gesellschaftsanteils der Johann Obermayr Gesellschaft m.b.H an der Johann Obermayr Gesellschaft m.b.H. & Co KG, Österreich durch STRABAG AG, Österreich und DC1 Immo GmbH, Österreich.

Betroffene Geschäftsbereiche: Hochbau, Dachdeckerarbeiten, Brückenbau, Lagerei; Hochbau; Dachdeckerarbeiten; Bau von Brücken; Lagerei. 

Betroffener Geschäftszweig: F - Baugewerbe/Bau H - Verkehr und Lagerei

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 25.08.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.08.2023 weggefallen.

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