Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Obermayr Holzkonstruktionen GesmbH; Obermayr Dach+Fassade GmbH; grünraum GmbH; Johann Obermayr Gesellschaft m.b.H. & Co KG; STRABAG AG
BWB/Z-6333
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 28.07.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Das angemeldete Vorhaben betrifft den geplanten Erwerb von 100% der Anteile an der Obermayr Holzkonstruktionen GesmbH, Obermayr Dach + Fassade GmbH und grünraum GmbH durch STRABAG AG, Österreich sowie den geplanten Erwerb des Gesellschaftsanteils der Johann Obermayr Gesellschaft m.b.H an der Johann Obermayr Gesellschaft m.b.H. & Co KG, Österreich durch STRABAG AG, Österreich und DC1 Immo GmbH, Österreich.
Betroffene Geschäftsbereiche: Hochbau, Dachdeckerarbeiten, Brückenbau, Lagerei; Hochbau; Dachdeckerarbeiten; Bau von Brücken; Lagerei.
Betroffener Geschäftszweig: F - Baugewerbe/Bau H - Verkehr und Lagerei
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 25.08.2023.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.08.2023 weggefallen.