Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Rally Bidco B.V.; Artisan Holdco B.V. - BWB/Z-6331 | Bundeswettbewerbsbehörde

Rally Bidco B.V.; Artisan Holdco B.V.

BWB/Z-6331

27.07.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 27.07.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Rally Bidco B.V., Niederlande, beabsichtigt den direkten Erwerb von 32,55 % der Anteile an Artisan Holdco B.V., Niederlande. 

Betroffener Geschäftszweig: Fleischverarbeitung; Herstellung von Fertiggerichten.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 24.08.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 25.08.2023 weggefallen.

zurück zur Übersicht