Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

ITR Verwaltung GmbH; PLV Verwaltungs GmbH; IEL Eins Beteiligungs GmbH; IEL Zwei Beteiligungs GmbH - BWB/Z-6330 | Bundeswettbewerbsbehörde

ITR Verwaltung GmbH; PLV Verwaltungs GmbH; IEL Eins Beteiligungs GmbH; IEL Zwei Beteiligungs GmbH

BWB/Z-6330

27.07.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 26.07.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Zusammenschluss der ITR Verwaltungs GmbH, FN 525134 g, der PLV Verwaltungs GmbH, FN 416476 s, sowie der IEL Eins Beteiligungs GmbH, FN 322366 v, und IEL Zwei Beteiligungs GmbH, FN 422271 m, durch Einbringungen und Verschmelzung. 

Betroffene Geschäftszweige: Elektrizitätserzeugung; Elektrizitätshandel; Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen; Herstellung von sonstigen Erzeugnissen a.n.g.; Herstellung von Bergwerks-, Bau- und Baustoffmaschinen; Sonstiger Großhandel 

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren D - Energieversorgung, G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen, L - Grundstücks- und Wohnungswesen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 23.08.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 24.08.2023 weggefallen.

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