Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

iNova Pharmaceuticals (Singapore) Pte Limited; Mundipharma Gesellschaft m.b.H. - BWB/Z-6329 | Bundeswettbewerbsbehörde

iNova Pharmaceuticals (Singapore) Pte Limited; Mundipharma Gesellschaft m.b.H.

BWB/Z-6329

25.07.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 25.07.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

iNova Pharmaceuticals (Singapore) Pte Limited, Singapur, beabsichtigt, das Consumer-Healthcare-Geschäft von Mundipharma in mehreren Ländern zu übernehmen. 
Die Übernahme wird über zwei Kaufverträge abgewickelt: einen für Australien und Neuseeland und einen weiteren für die übrigen relevanten Länder. 

Betroffener Geschäftszweig: Großhandel mit pharmazeutischen Erzeugnissen.

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 22.08.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 23.08.2023 weggefallen.

zurück zur Übersicht