Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Freeze-Dried Intermediate Holdings LLC; Groneweg Verwaltungsgesellschaft mbH - BWB/Z-6324 | Bundeswettbewerbsbehörde

Freeze-Dried Intermediate Holdings LLC; Groneweg Verwaltungsgesellschaft mbH

BWB/Z-6324

20.07.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 20.07.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Freeze-Dried Intermediate Holdings LLC (Vereinigte Staaten) beabsichtigt, 100 % der Anteile und damit die alleinige Kontrolle über die Groneweg Verwaltungsgesellschaft mbH (Deutschland) zu erwerben. 

Es handelt sich um die folgenden ÖNACE-Codes: C 10.39 (Sonstige Verarbeitung von Obst und Gemüse), C 10.51 (Herstellung von Speiseeis), C 10.84 (Herstellung von Würzmitteln und Soßen). 

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.08.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.08.2023 weggefallen.

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