Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

High View GmbH; Fiction First GmbH i. Gr - BWB/Z-6323 | Bundeswettbewerbsbehörde

High View GmbH; Fiction First GmbH i. Gr

BWB/Z-6323

17.07.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 17.07.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die High View GmbH, Landshut, Deutschland, beabsichtigt, 100,0% der Geschäftsanteile der Fiction First GmbH i.Gr., Köln, Deutschland, zu erwerben. Fiction First GmbH wird künftig die TV-Programme „AXN White“ (vormals „Sony Channel“) und „AXN Black“ (vormals „Sony AXN)“ sowie das Subscription Video on Demand Angebot „AXN+“ (vormals „Sony One“) an Plattformen in Deutschland, Österreich und der Schweiz vertreiben. 

Betroffener Geschäftszweig: Betrieb von TV-Sendern, Fernsehveranstalter.

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 14.08.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 15.08.2023 weggefallen.

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