Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Cube Bidco, Inc.; CIRCOR International, Inc.
BWB/Z-6321
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 13.07.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Cube BidCo, Inc., eine Zweckgesellschaft, die sich indirekt zu 100 % im Besitz von Fonds, Investmentgesellschaften und/oder Vermögen befindet, die von verschiedenen Tochtergesellschaften von KKR & Co. Inc., beraten oder verwaltet werden, beabsichtigt, 100% der ausgegebenen und ausstehenden Stammaktien und damit die alleinige Kontrolle über CIRCOR International, Inc. zu erwerben. Der Zusammenschluss betrifft die Produktion und den Großhandel von Pumpen und Ventilen sowie anderer Komponenten.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von sonstigen Pumpen und Kompressoren
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.08.2023.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 11.08.2023 weggefallen.