Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Novo Holdings A/S; Ellab A/S
BWB/Z-6318
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 11.07.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Novo Holdings A/S, Dänemark, beabsichtigt, indirekt 100 % der Anteile an und die alleinige Kontrolle über Ellab A/S, Dänemark, zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Mess-, Kontroll-, Navigations-u. ä. Instrumenten und Vorrichtungen; Herstellung von Uhren.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.08.2023.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.08.2023 weggefallen.