Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Raiffeisen-Leasing Österreich GmbH; Raiffeisen-Leasing Mobilien und KFZ GmbH; UNIQA Leasing GmbH - BWB/Z-6317 | Bundeswettbewerbsbehörde

Raiffeisen-Leasing Österreich GmbH; Raiffeisen-Leasing Mobilien und KFZ GmbH; UNIQA Leasing GmbH

BWB/Z-6317

11.07.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 11.07.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von 75 % der Anteile an UNIQA Leasing GmbH, Wien, durch Raiffeisen-LeasingÖsterreich GmbH, Wien.
Betroffener Geschäftszweig:  Vermietung von beweglichen Sachen

Betroffener Geschäftszweig: N - Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.08.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.08.2023 weggefallen.

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