Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
BE Solution GmbH; Burgenland Energie AG; SOLAH Group GmbH
BWB/Z-6316
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 11.07.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Burgenland Energie AG (Eisenstadt) beabsichtigt, mittelbar durch ihre 100%ige Tochtergesellschaft BE Solution GmbH (Eisenstadt) eine Minderheitsbeteiligung von 25,02% der Geschäftsanteile an und dadurch gemeinsame Kontrolle über SOLAHGroup GmbH (Eisenstadt / Österreich) einschließlich ihrer Tochtergesellschaften zu erwerben.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Planung, Errichtung, den Verkauf und die Betreuung von Photovoltaik-Anlagen.
Betroffener Geschäftsbereich: Energieversorgung
Betroffener Geschäftszweig: D - Energieversorgung
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.08.2023.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.08.2023 weggefallen.